Rechtsänderungen im IT-Umfeld - Anforderungen an elektronische Archivsysteme | Euroforum | Dr. Ulrich Kampffmeyer | PROJECT CONSULT Unternehmensberatung | 2002

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1 Rechtsänderungen im IT-Umfeld Anforderungen an elektronische Archivsysteme Eröffnungsvortrag auf der Euroforum-Tagung „Digitale Archivierung“ Dr. Ulrich Kampffmeyer PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH Oderfelder Strasse Hamburg © PROJECT CONSULT 2002 Rechtsänderungen im IT-Umfeld Anforderungen an elektronische Archivsysteme Dr. Ulrich Kampffmeyer Eröffnungsvortrag auf der Euroforum-Tagung „Digitale Archivierung“ in Mainz am P R O J E C T C O N S U L T Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH

2 Rechtsänderungen im IT-Umfeld Anforderungen an elektronische Archivsysteme Eröffnungsvortrag auf der Euroforum-Tagung „Digitale Archivierung“ Dr. Ulrich Kampffmeyer PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH Oderfelder Strasse Hamburg © PROJECT CONSULT 2002 Agenda Digitale Dokumente Elektronische Archivierung Die rechtliche Situation in Deutschland GDPdU Die elektronische Signatur Die Spitze des Eisberges

3 Rechtsänderungen im IT-Umfeld Anforderungen an elektronische Archivsysteme Eröffnungsvortrag auf der Euroforum-Tagung „Digitale Archivierung“ Dr. Ulrich Kampffmeyer PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH Oderfelder Strasse Hamburg © PROJECT CONSULT 2002 Das digitale Dokument

4 Rechtsänderungen im IT-Umfeld Anforderungen an elektronische Archivsysteme Eröffnungsvortrag auf der Euroforum-Tagung „Digitale Archivierung“ Dr. Ulrich Kampffmeyer PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH Oderfelder Strasse Hamburg © PROJECT CONSULT 2002 Der Begriff Dokument wird für elektronische Dokumente aus unterschiedlichsten Quellen, die in einem DV-System als Datei, Bestandteil einer Datei oder Objekt vorliegen, verwendet. Ein elektronisches Dokument kann heute fast alles sein: gescannte Seiten digitales Fax Farbbilder -Dateien Screen-Dumps Output-Dateien MultiMedia-Objekte Sprachdateien digitales Video Office Dokumente... Das digitale Dokument

5 Rechtsänderungen im IT-Umfeld Anforderungen an elektronische Archivsysteme Eröffnungsvortrag auf der Euroforum-Tagung „Digitale Archivierung“ Dr. Ulrich Kampffmeyer PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH Oderfelder Strasse Hamburg © PROJECT CONSULT 2002 Gleichstellung von Dokumenten Dokumente werden vermehrt elektronisch erstellt und sind nicht mehr für eine Präsentation in Papierform ausgelegt Dynamische Dokumente Elektronisch signierte Dokumente Automatisch erzeugte Massendrucke Datensätze, die durch beschreibende Meta-Daten und Formatinformationen erst zum Dokument werden Die rechtliche Gleichstellung von Papier – und elektronischen Dokumenten ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für das Informationszeitalter

6 Rechtsänderungen im IT-Umfeld Anforderungen an elektronische Archivsysteme Eröffnungsvortrag auf der Euroforum-Tagung „Digitale Archivierung“ Dr. Ulrich Kampffmeyer PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH Oderfelder Strasse Hamburg © PROJECT CONSULT 2002 Elektronisch signierte Dokumente Durch die Verwendung der elektronischen Signatur entsteht aus einer Datei ein Dokument das einem manuell unterzeichneten Papierdokument im Prinzip gleichwertig ist Die elektronische Signatur sichert vorrangig die Unverändertheit der Nachricht und die Authenzität des Unterzeichers

7 Rechtsänderungen im IT-Umfeld Anforderungen an elektronische Archivsysteme Eröffnungsvortrag auf der Euroforum-Tagung „Digitale Archivierung“ Dr. Ulrich Kampffmeyer PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH Oderfelder Strasse Hamburg © PROJECT CONSULT 2002 Elektronische Archivierung Records Management Der Begriff „elektronische Archivierung“ entspricht dem „Records Management“ im englischen Sprachgebrauch Langzeitarchivierung Unter „elektronische Langzeitarchivierung“ versteht man die Bereitstellung von Daten und Dokumenten über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren Revisionssichere Archivierung Unter „revisionssicherer Archivierung“ versteht man Archivsysteme, die nach den Vorgaben der Allgemeinen Abgabenordnung (HGB AO) und der GoBS Daten und Dokumente sicher, unverändert, vollständig, ordnungsgemäß, verlustfrei reproduzierbar und datenbankgestützt recherchierbar verwalten

8 Rechtsänderungen im IT-Umfeld Anforderungen an elektronische Archivsysteme Eröffnungsvortrag auf der Euroforum-Tagung „Digitale Archivierung“ Dr. Ulrich Kampffmeyer PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH Oderfelder Strasse Hamburg © PROJECT CONSULT 2002 Dokumentenmanagement

9 Rechtsänderungen im IT-Umfeld Anforderungen an elektronische Archivsysteme Eröffnungsvortrag auf der Euroforum-Tagung „Digitale Archivierung“ Dr. Ulrich Kampffmeyer PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH Oderfelder Strasse Hamburg © PROJECT CONSULT 2002 Document Life Cycle Nutzung Zeit ERP DMS Workflow Knowledge Management Frühes Archivieren Spätes Archivieren Nutzung der archivierten Infor- mation während des Prozesses „Endablage“ mit geringer Nutzung © PROJECT CONSULT 2002

10 Rechtsänderungen im IT-Umfeld Anforderungen an elektronische Archivsysteme Eröffnungsvortrag auf der Euroforum-Tagung „Digitale Archivierung“ Dr. Ulrich Kampffmeyer PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH Oderfelder Strasse Hamburg © PROJECT CONSULT 2002 Gesetzliches Umfeld in Deutschland

11 Rechtsänderungen im IT-Umfeld Anforderungen an elektronische Archivsysteme Eröffnungsvortrag auf der Euroforum-Tagung „Digitale Archivierung“ Dr. Ulrich Kampffmeyer PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH Oderfelder Strasse Hamburg © PROJECT CONSULT 2002 Gesetzliches Umfeld in Deutschland BGB - Bürgerliches Gesetzbuch § 126 BGB Schriftform Rechtliche Grenzen bei der digitalen Erklärung HGB/AO - Handelsgesetzbuch/Abgabenordnung Einführungsgesetz zur Abgabenordnung 1977 geändert 2000 Steuergesetzgebung Steuersenkungsgesetz von 2000 SGB - Sozialgesetzbuch Elektronische Signatur beim Scannen © PROJECT CONSULT 2002

12 Rechtsänderungen im IT-Umfeld Anforderungen an elektronische Archivsysteme Eröffnungsvortrag auf der Euroforum-Tagung „Digitale Archivierung“ Dr. Ulrich Kampffmeyer PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH Oderfelder Strasse Hamburg © PROJECT CONSULT 2002 Gesetzliches Umfeld in Deutschland ZPO - Zivilprozessordnung keine Urkundenqualität Objekt des Augenscheins BDSG - Bundesdatenschutzgesetz Datenschutz Recht auf Löschung personenbezogener Daten IuKDG - Informations- und Kommunikationsdienstegesetz Daten- und Dokumentenaustausch Elektronische Signatur (siehe SigG) Betr.VG - Betriebsverfassungsgesetz Unterweisungsrecht Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates © PROJECT CONSULT 2002

13 Rechtsänderungen im IT-Umfeld Anforderungen an elektronische Archivsysteme Eröffnungsvortrag auf der Euroforum-Tagung „Digitale Archivierung“ Dr. Ulrich Kampffmeyer PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH Oderfelder Strasse Hamburg © PROJECT CONSULT 2002 Gesetzliches Umfeld in Deutschland SigG – Signaturgesetz Grundlage: RLES Europäische Richtlinie für elektronische Signaturen 3 (+ 1) Qualitäten der elektronischen Signatur EGG - Elektronischer Geschäftsverkehrgesetz Herkunftslandprinzip Revisionssichere Protokollierung von Geschäftstransaktionen VwVfG – Verwaltungsverfahrensgesetz 3. Änderungsgesetz mit Verankerung der elektronischen Signatur in zahlreichen Bereichen © PROJECT CONSULT 2002

14 Rechtsänderungen im IT-Umfeld Anforderungen an elektronische Archivsysteme Eröffnungsvortrag auf der Euroforum-Tagung „Digitale Archivierung“ Dr. Ulrich Kampffmeyer PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH Oderfelder Strasse Hamburg © PROJECT CONSULT Gesetz zur Änderung verwaltungs- verfahrensrechtlicher Vorschriften Verwaltungsverfahrensgesetz / §§ 3, 15, 23, 33, 37, 39, 41, 42, 44, 45, 61, 69, 71, 101 / besonders Ersatz oder Ergänzung der Schriftform mit elektronischen Dokumenten, Verankerung der qualifizierten elektronischen Signatur / Sozialgesetzbuch, 10. Buch / §§ 13, 14, 19, 21, 29, 33, 35, 38, 40, 60 / besonders Verankerung der qualifizierten elektronischen Signatur und ihrer Nutzung auch als Beglaubigung / Abgabenordnung / §§ 80, 87, 93, 119, 121, 122, 123, 125, 129, 150, 224, 244, 309, 324, 356, 366 / Besonders Verankerung der qualifizierten elektronischen Signatur und ihrer Nutzung auch als Beglaubigung; Regelungen zur Anerkennung elektronischer Dokumente im Rechtsstreit / Verwaltungsrecht im Geschäftsbereich des Bundesministerium des Innern: / - Staatsangehörigengesetz / - Bundesministergesetz / - Sicherheitsprüfungsgesetz / - Beamtenrechtsrahmengesetz / - Bundesbeamtengesetz / - Bundesreisekostengesetz / - Bundesumzugskostengesetz / - Bundesdatenschutzgesetz / - Passgesetz / - Personenstandsgesetz / - Vereinsgesetz / - Bundesstatistikgesetz / - Gesetz über die Änderung von / Familiennamen und Vornamen / - Verordnung zur Ausführung des / Personenstandsgesetz / - Verordnung zur Regelung des öffentlichen Vereinrechts (Vereinsgesetz) / Zahlreiche Einzelparagraphen, besonders mit Verankerung der neuen Schriftform nach BGB und Festlegungen, welche Dokumente nicht in elektronischer Form akzeptiert werden / Verwaltungsrecht im Geschäftsbereich des Bundesministerium der Justiz: / - Vermögenszuordnungsgesetz / - Einführungsgesetz zum Bürgerlichen / Gesetzbuch / - Bodensonderungsgesetz / - Investitionsvorranggesetz / - Grundstückverkehrsordnung / Zahlreiche Einzelparagraphen, besonders mit Verankerung der neuen Schriftform nach BGB und der qualifizierten elektronischen Signatur / Verwaltungsrecht im Geschäftsbereich des Bundesministerium der Finanzen: / - Grunderwerbsteuergesetz / - Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz / - Versicherungssteuergesetz 1996 / - Kraftfahrzeugsteuergesetz 1994 / - Feuerschutzsteuergesetz / - Kreditwesengesetz / - Auslandinvestment-Gesetz / - Gesetz über Bausparkassen / - Erbschaftssteuer-Durchführungsverordnung / - Ausführungen zum Rennwett- und / Lotteriegesetz / - Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung / Eher geringfügige Anpassungen und Ergänzungen zu schriftlichen Anträgen, Auskünften etc. sowie teilweiser Verankerung der qualifizierten elektronischen Signatur / Verwaltungsrecht im Geschäftsbereich des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: / - Wirtschaftsprüferordnung / - Bundesberggesetz / - Außenwirtschaftsverordnung / Hier geht es eher um die Ausschlüsse der elektronischen Form. / Verwaltungsrecht im Geschäftsbereich des Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft: / - Weingesetz / - Wein- Vergünstigungsverordnung / - Verordnung flächenbezogene Hopfenbeihilfe / - Pflanzenschutzmittelverordnung / - Pflanzenbeschauverordnung / - Psittakose-Verordnung / - Fischseuchen-Verordnung / Hier geht es eher um die Ausschlüsse der elektronischen Form. / Verwaltungsrecht im Geschäftsbereich des Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung: / - Sozialgesetzbuch, Viertes Buch / Zahlreiche Änderungen zur elektronischen Form, Aufbewahrung von Unterlagen und qualifizierten Signatur in den §§ 28, 79, 110 / - Sozialgesetzbuch, Siebtes Buch / Verwaltungsrecht im Geschäftsbereich des Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen / - Personenbeförderungsgesetz / - Binnenschifffahrtsaufgabengesetz / - Flaggenrechtsgesetz / - Seelotgesetz / - Luftverkehrgesetz / - Ölhaftungsbescheinigungs-Verordnung / - Verordnung über die Zuständigkeit für / die Verfolgung und Ahndung von / Ordnungswidrigkeiten nach dem / Gesetz über Schifferdienstbücher / - Verordnung über Seefunkzeugnisse / - Schiffsmechaniker-Ausbildungsverordnung / - Verordnung über die Seediensttauglichkeit / - Verordnung über die Krankenfürsorge / auf Kauffahrteischiffen / - Schiffsoffizierausbildungsverordnung / - Schiffsvermessungsverordnung / Hier geht es meistens um die Ausschlüsse der elektronischen Form. / Verwaltungsrecht im Geschäftsbereich des Bundesministerium der Verteidigung / - Wehrpflichtgesetz / - Soldatengesetz / - Soldatenversorgungsgesetz / Zahlreiche Einzelparagraphen, besonders mit Ausschlusskriterien, wo die elektronische Form nicht benutzt werden darf. / Verwaltungsrecht im Geschäftsbereich des Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend: / - Zivildienstgesetz / Die elektronische Form wird in einem § eingefügt. / Verwaltungsrecht im Geschäftsbereich des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: / - Bundes-Immissionsschutzgesetz / - Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz / - Atomgesetz / - Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung / mit Einführung der elektronischen Kommunikation aber auch vielen Ausschlüssen der elektronischen Form. /

15 Rechtsänderungen im IT-Umfeld Anforderungen an elektronische Archivsysteme Eröffnungsvortrag auf der Euroforum-Tagung „Digitale Archivierung“ Dr. Ulrich Kampffmeyer PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH Oderfelder Strasse Hamburg © PROJECT CONSULT 2002 Verordnungen und Umsetzungsrichtlinien GoBS Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme GDPdU Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen SiGV Signaturverordnung SRVwV Allgemeine Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung u.a. © PROJECT CONSULT 2002

16 Rechtsänderungen im IT-Umfeld Anforderungen an elektronische Archivsysteme Eröffnungsvortrag auf der Euroforum-Tagung „Digitale Archivierung“ Dr. Ulrich Kampffmeyer PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH Oderfelder Strasse Hamburg © PROJECT CONSULT 2002 Diskussion um die GDPdU

17 Rechtsänderungen im IT-Umfeld Anforderungen an elektronische Archivsysteme Eröffnungsvortrag auf der Euroforum-Tagung „Digitale Archivierung“ Dr. Ulrich Kampffmeyer PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH Oderfelder Strasse Hamburg © PROJECT CONSULT 2002 GDPdU Was heißt GDPdU ? „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“ Umfeld Buchhaltungsdaten Sonstige steuerrechtlich relevante Informationen und Dokumente Gültigkeit Interne Verwaltungsrichtlinie Brief vom BMF Umzusetzen ab Übergangsregelungen Herkunft Steuerreform (StSenkG) HGB AO

18 Rechtsänderungen im IT-Umfeld Anforderungen an elektronische Archivsysteme Eröffnungsvortrag auf der Euroforum-Tagung „Digitale Archivierung“ Dr. Ulrich Kampffmeyer PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH Oderfelder Strasse Hamburg © PROJECT CONSULT 2002 Diskussion um die GDPdU Änderungen in der HGB AO Abgabenordnung (geändert am ) Während der Aufbewahrungsfrist müssen Daten jederzeit verfügbar sein, unverzüglich lesbar gemacht werden und maschinell ausgewertet werden können Sind Daten mit einem Datenverarbeitungssystem erzeugt worden, hat die Finanzbehörde das Recht, Einsicht zu nehmen und das System zur Prüfung zu nutzen Die Daten müssen maschinell auswertbar sein und auf Anforderung auf Datenträgern zur Verfügung gestellt werden Die steuerlich relevanten Daten sind dem Prüfer auch dann zu übergeben, wenn sich die Daten bei einem mit der Buchhaltung beauftragten Unternehmen befinden oder von einem Rechenzentrum zentral Archivierungs- datenträger erstellt und versandt werden. © PROJECT CONSULT 2002

19 Rechtsänderungen im IT-Umfeld Anforderungen an elektronische Archivsysteme Eröffnungsvortrag auf der Euroforum-Tagung „Digitale Archivierung“ Dr. Ulrich Kampffmeyer PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH Oderfelder Strasse Hamburg © PROJECT CONSULT 2002 Wichtige Aussagen der GDPdU Datenzugriff Prüfungsgegenstand sind wie bisher nur die aufbewahrungspflichtigen Unterlagen Recht auf direkten Zugriff auf Buchhaltungssysteme mit Recherchemöglichkeit CONSULT 2002 Urheberrechte Dr. Ulrich Kampffmeyer Drei Formen des Zugriffs: Z1)die eigenständige Recherche beim Steuerpflichtigen mit Unterstützung durch das Personal des Steuerpflichtigen (Unmittelbarer Zugriff) Z2)Zurverfügungstellung von Auswertungen durch den Steuerpflichtigen entsprechend den Vorgaben des Prüfers (Mittelbarer Zugriff) Z3)die Mitnahme von Medien mit allen Daten und Dokumenten für die Prüfung im Finanzamt (Datenträgerüberlassung)

20 Rechtsänderungen im IT-Umfeld Anforderungen an elektronische Archivsysteme Eröffnungsvortrag auf der Euroforum-Tagung „Digitale Archivierung“ Dr. Ulrich Kampffmeyer PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH Oderfelder Strasse Hamburg © PROJECT CONSULT 2002 Wichtige Aussagen der GDPdU Prüfbarkeit digitaler Unterlagen Elektronische Unterlagen sind: Elektronische Abrechnungen Die qualifizierte elektronische Signatur ist Bestandteil der elektronischen Abrechnung Elektronisch signierte Dokumente Sonstige aufbewahrungspflichtige Unterlagen i.S.d. §147 Abs. 1 AO, die digitalisiert sind und nicht in Papierform übermittelt werden Aufbewahrungsfristen © PROJECT CONSULT 2002 Urheberrechte Dr. Ulrich Kampffmeyer Speicherung von Zertifikaten Protokollierung Konvertierung Verarbeitung Indexänderungen Transformationen

21 Rechtsänderungen im IT-Umfeld Anforderungen an elektronische Archivsysteme Eröffnungsvortrag auf der Euroforum-Tagung „Digitale Archivierung“ Dr. Ulrich Kampffmeyer PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH Oderfelder Strasse Hamburg © PROJECT CONSULT 2002 GDPdU - Problemfelder Neue Rechtsbegriffe Auswertbarkeit Betroffene Daten und Dokumente Wahrung der Verhältnismäßigkeit Komprimierte Informationen Zumutbare Mitwirkung Haftung bei Systemabstürzen Übergangsregelungen © PROJECT CONSULT 2002 Autorenrecht Dr. Ulrich Kampffmeyer

22 Rechtsänderungen im IT-Umfeld Anforderungen an elektronische Archivsysteme Eröffnungsvortrag auf der Euroforum-Tagung „Digitale Archivierung“ Dr. Ulrich Kampffmeyer PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH Oderfelder Strasse Hamburg © PROJECT CONSULT 2002 Wichtige Aussagen der GDPdU Archivierung digitaler Unterlagen Maschinelle Auswertbarkeit COM-Verfilmung nicht mehr ausreichend PDF, TIFF und andere Image-Formate für auswertbare Dateien nicht zulässig Nur einmal beschreibbare digitale Speicher (WORM-Verfahren: write once read many)

23 Rechtsänderungen im IT-Umfeld Anforderungen an elektronische Archivsysteme Eröffnungsvortrag auf der Euroforum-Tagung „Digitale Archivierung“ Dr. Ulrich Kampffmeyer PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH Oderfelder Strasse Hamburg © PROJECT CONSULT 2002 Fazit zur GDPdU Die GDPdU ist eine interne Verwaltungsrichtlinie Die GDPdU ist als Erleichterung für die Prüfung gedacht, nicht als „Vertriebsunterstützung für elektronische Archivsysteme“ Die Änderung des HGB und die sich aus der GDPdU- Prüfungspraxis ergebenden Anforderungen betreffen jedes steuerpflichtige Unternehmen, aber es gelten die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit die Anforderungen an die elektronische Archivierung bestehen nur, wenn man steuerrelevante Unterlagen nur noch digital vorhält und Daten aus der Finanzsoftware auslagert Die Einführung einer elektronischen Archivierung nur zur Erfüllung der steuerrechtlichen Belange ist unwirtschaftlich Elektronische Archivsysteme müssen als der universelle Wissensspeicher begriffen werden und einheitlich allen Anwendungen im Unternehmen zur Verfügung gestellt werden

24 Rechtsänderungen im IT-Umfeld Anforderungen an elektronische Archivsysteme Eröffnungsvortrag auf der Euroforum-Tagung „Digitale Archivierung“ Dr. Ulrich Kampffmeyer PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH Oderfelder Strasse Hamburg © PROJECT CONSULT 2002 Prüfungssoftware IDEA Allgemeines (1) Analysetool für Betriebsprüfungen Vor über 17 Jahren vom Kanadischen Rechnungshof entwickelt BMF hat Lizenzen erworben Deutscher Vertrieb über die Firma Audicon (hat den neuen XML-basierten Beschreibungsstandard entwickelt) Datenbestände des zu prüfenden Unternehmens werden auf Datenträger kopiert Der Prüfer kann somit direkt vom (lokalen) Datenträger aus arbeiten © PROJECT CONSULT 2002

25 Rechtsänderungen im IT-Umfeld Anforderungen an elektronische Archivsysteme Eröffnungsvortrag auf der Euroforum-Tagung „Digitale Archivierung“ Dr. Ulrich Kampffmeyer PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH Oderfelder Strasse Hamburg © PROJECT CONSULT 2002 Prüfungssoftware IDEA Allgemeines (2) Nach wie vor lässt die Vielzahl und unterschiedliche Ausgestaltung und Kombination selbst marktgängiger Buchhaltungs-und Archivierungssysteme keine Aussagen der Finanzverwaltung zur Konformität der verwendeten oder geplanten Hard-und Software mit den „GDPdU“ und den „GoBS“ zu. Vor dem Hintergrund der vom Softwarehersteller frei wählbaren Beschreibung der Datenstrukturen gilt dies gleichermaßen für eine nach dem Beschreibungsstandard für die Datenträgerüberlassung konzipierte „GDPdU“- Schnittstelle. Über die Firma Audicon ( kann der aktuelle „Beschreibungsstandard für die Datenträgerüberlassung“angefordert werden © PROJECT CONSULT 2002

26 Rechtsänderungen im IT-Umfeld Anforderungen an elektronische Archivsysteme Eröffnungsvortrag auf der Euroforum-Tagung „Digitale Archivierung“ Dr. Ulrich Kampffmeyer PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH Oderfelder Strasse Hamburg © PROJECT CONSULT 2002 Prüfungssoftware IDEA Zugelassene DV-Systeme Die Installation der Prüfsoftware erfolgt ausschließlich auf den Laptops der Außenprüfer und Arbeitsplatzrechnern der Finanzverwaltung Auf DV-Systemen des Steuerpflichtigen, eines beauftragten Dritten oder seines steuerlichen Beraters darf IDEA durch die Prüfer des BMF aus lizenzrechtlichen Gründen keinesfalls installiert werden Der Prüfer hat keine Möglichkeit, sich mit Hilfe seiner Prüfsoftware ohne Kenntnis und Möglichkeit der Einflussnahme durch den Steuerpflichtigen Zugriff auf nicht steuerrelevante Daten zu verschaffen © PROJECT CONSULT 2002

27 Rechtsänderungen im IT-Umfeld Anforderungen an elektronische Archivsysteme Eröffnungsvortrag auf der Euroforum-Tagung „Digitale Archivierung“ Dr. Ulrich Kampffmeyer PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH Oderfelder Strasse Hamburg © PROJECT CONSULT 2002 Prüfungssoftware IDEA Zugelassene Formate Sofern die zur Auswertung notwendigen Strukturinformationen in maschinell verwertbarer Form vorliegen, können mit IDEA prinzipiell folgende Formate verarbeitet werden: ASCII feste Länge und ASCII Delimited (einschließlich kommagetrennter Werte) EBCDIC feste Länge und EBCDIC Dateien mit variabler Länge Excel und Access (auch ältere Versionen) dBASE Lotus 123 Druckdateien Dateien von SAP/AIS Konvertieren von AS/400 Datensatzbeschreibungen (FDF- Dateien erstellt von PC Support/400) in RDE- Datensatzbeschreibungen Dateien im IDEA-Format (mit XML-Beschreibung) © PROJECT CONSULT 2002

28 Rechtsänderungen im IT-Umfeld Anforderungen an elektronische Archivsysteme Eröffnungsvortrag auf der Euroforum-Tagung „Digitale Archivierung“ Dr. Ulrich Kampffmeyer PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH Oderfelder Strasse Hamburg © PROJECT CONSULT 2002 Die elektronische Signatur

29 Rechtsänderungen im IT-Umfeld Anforderungen an elektronische Archivsysteme Eröffnungsvortrag auf der Euroforum-Tagung „Digitale Archivierung“ Dr. Ulrich Kampffmeyer PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH Oderfelder Strasse Hamburg © PROJECT CONSULT 2002 Elektronische Signatur Elektronische Signatur ist nicht gleich Digitale Signatur ! Techniken mit unterschiedlicher Qualität und Sicherheit: Gescannte Unterschriften Passwort-basiert in Anwendungen wie z.B. in Lotus Notes integrierte Verfahren Public Key-Verfahren ohne Authentizitätsprüfung, z.B. „PGP“ Biometrische Verfahren (Unterschriften-Pad, Iris-Scan, Fingerprint, Gesichtsanalyse...) Fortgeschrittene elektronische Signatur Fortgeschrittene elektronische Signatur besonderer Qualität ( qualifizierte elektronische Signatur mit Verwaltung der Zertifikate über autorisierte Trust-Center)

30 Rechtsänderungen im IT-Umfeld Anforderungen an elektronische Archivsysteme Eröffnungsvortrag auf der Euroforum-Tagung „Digitale Archivierung“ Dr. Ulrich Kampffmeyer PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH Oderfelder Strasse Hamburg © PROJECT CONSULT 2002 Die elektronische Signatur EU Richtlinie vom Es werden 3 Arten der elektronischen Signatur vorgesehen: Einfache Signatur Wahrung der Authentizität des Unterzeichners durch Verwendung biometrischer Verfahren (Iris Recognition, Fingerprint, etc.) Fortgeschrittene Signatur Wahrung von Authentizität und Integrität durch die Verwendung eines Public- / Private-Key-Verfahrens, ohne die besondere Berücksichtigung von Trustcentern und Certification Authorities (PGP u. a.) Qualifizierte Signatur Wahrung von Authentizität und Integrität durch die Verwendung eines Public- / Private-Key-Verfahrens, mit expliziter Berücksichtigung von Trustcentern und Certification Authorities

31 Rechtsänderungen im IT-Umfeld Anforderungen an elektronische Archivsysteme Eröffnungsvortrag auf der Euroforum-Tagung „Digitale Archivierung“ Dr. Ulrich Kampffmeyer PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH Oderfelder Strasse Hamburg © PROJECT CONSULT 2002 Prinzipielle Übereinstimmung mit der qualifizierten elektronischen Signatur Auswirkungen des geänderten SigG: Freiwillige Akkreditierung für Trustcenter. Keine Vorab- Genehmigung für den Betrieb durch die Regulierungsbehörde Einordnung der rechtlichen Relevanz für definierte Geschäftsvorgänge (Änderungen im HGB und BGB) Protokollierung der Zertifikatserstellung Eindeutige Haftungsregelungen des Trustcenters In der Schwebe sind derzeit Überlegungen, ob das Trustcenter die abgeschlossenen Transaktionen zwischen den Kunden als neutrale dritte Stelle archivieren und bei Rechtsstreitigkeiten vorlegen muß Die elektronische Signatur Deutsches Signatur Gesetz (SigG)

32 Rechtsänderungen im IT-Umfeld Anforderungen an elektronische Archivsysteme Eröffnungsvortrag auf der Euroforum-Tagung „Digitale Archivierung“ Dr. Ulrich Kampffmeyer PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH Oderfelder Strasse Hamburg © PROJECT CONSULT 2002 Probleme der Archivierung der elektronischen Signatur Zeitlich begrenzte Gültigkeit Speicherung Zusammenhang zwischen Dokument und Zertifikat Persönliche Signatur nicht für automatische Dokumenterstellung in Massenverfahren geeignet Mehrfach-Signaturen, z.B.: Mitzeichnung gleichberechtigter Unterzeichner Unterzeichnung Mitarbeiter und Vorgesetzter in vorgegebener Reihenfolge Abruf elektronisch signierten Dokumente aus einem Archiv führt automatisch zur Erzeugung einer Anzeigekopie Formatprobleme des Dokumentinhaltes, die nicht mehr angezeigt werden können (Konvertierung führt zum Verlust der Signatur) Referenzierung elektronisch signierter Dokumente zu Index- Datenbank, gespeicherten Zertifikaten und Journalen bei Reorganisation und Migration usw.

33 Rechtsänderungen im IT-Umfeld Anforderungen an elektronische Archivsysteme Eröffnungsvortrag auf der Euroforum-Tagung „Digitale Archivierung“ Dr. Ulrich Kampffmeyer PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH Oderfelder Strasse Hamburg © PROJECT CONSULT 2002 Die USA galten lange Zeit als die Vorreiter in Sachen Kryptografie Trotz des jahrelangen Schutzes ihrer Algorithmen wurde das Public Key-Verfahren kaum vorangetrieben Die PKI-Lösungen werden insgesamt als unzureichend gelöst bewertet Aus diesem Grund wird den biometrischen Verfahren der Vorzug gegeben Diese gewährleisten allerdings nur Sicherheit im Bereich der Authentifzierung und nicht bei der Datenintegrität Die USA verfolgten zunächst den Weg der „Einfachen Signatur“, schwenken derzeit aber auf „qualfizierte Signaturen“ um In Standardprodukte integrierte Software aus den USA kann alle europäischen und nationalen Bemühungen obsolet machen USA: Digitale Signatur & Kryptographie

34 Rechtsänderungen im IT-Umfeld Anforderungen an elektronische Archivsysteme Eröffnungsvortrag auf der Euroforum-Tagung „Digitale Archivierung“ Dr. Ulrich Kampffmeyer PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH Oderfelder Strasse Hamburg © PROJECT CONSULT 2002 Verfahrensdokumentation © PROJECT CONSULT 2002

35 Rechtsänderungen im IT-Umfeld Anforderungen an elektronische Archivsysteme Eröffnungsvortrag auf der Euroforum-Tagung „Digitale Archivierung“ Dr. Ulrich Kampffmeyer PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH Oderfelder Strasse Hamburg © PROJECT CONSULT 2002 Eine Verfahrensdokumentation ist für alle elektronischen Archivsysteme, in denen Daten und Dokumente, die unter das HGB (und die GDPdU) fallen, Pflicht Die Erstellung und Fortschreibung der Verfahrensdokumentation liegt in der Verantwortung des Betreibers, im Sinne der GDPdU ist dies jedoch das steuerpflichtige Unternehmen Die Verfahrensdokumentation muß vollständig, nachvollziehbar und prüfbar sein Die Verfahrensdokumentation „lebt“ Verfahrensdokumentation nach GoBS © PROJECT CONSULT 2002

36 Rechtsänderungen im IT-Umfeld Anforderungen an elektronische Archivsysteme Eröffnungsvortrag auf der Euroforum-Tagung „Digitale Archivierung“ Dr. Ulrich Kampffmeyer PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH Oderfelder Strasse Hamburg © PROJECT CONSULT 2002 Umfang und Aufbau einer Verfahrensdokumentation sind nicht vorgeschrieben Die GoBS legen nur den Mindestinhalt fest, der auf die speziellen Eigenschaften eines Dokumenten- Management- und elektronischen Archivsystems anzupassen ist Eine Reihe von Anbietern und Systemintegratoren verfügen über Musterverfahrensdokumentationen, die die individuelle Anpassung und Ergänzung erleichtern Der VOI hat die „Grundsätze der Verfahrens- dokumentation“ als Richtlinie herausgegeben Diese Richtlinie ist Grundlage für das PK-DML- Zertifizierungsverfahren von VOI/TüVIT Verfahrensdokumentation nach GoBS Umfang und Struktur © PROJECT CONSULT 2002

37 Rechtsänderungen im IT-Umfeld Anforderungen an elektronische Archivsysteme Eröffnungsvortrag auf der Euroforum-Tagung „Digitale Archivierung“ Dr. Ulrich Kampffmeyer PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH Oderfelder Strasse Hamburg © PROJECT CONSULT 2002 Verfahrensdokumentation Struktur (1) Verfahrensdokumentation Organisatorische Teile des Betreibers Technik einschließlich Subsysteme Dritter Software - Grundmodule des Herstellers individuelle Anpassungen das Systemintegrators Betriebsvoraussetzungen für den Anwender Sicherheit, Wiederherstellung und Migration Qualitätssicherung Abnahme und Testdokumentation Testmaterial und Szenarien © PROJECT CONSULT 2002 Urheberrechte Dr. Ulrich Kampffmeyer Abnahmendokument Zertifikat der Ordnungsmäßigkeit © PROJECT CONSULT 2002

38 Rechtsänderungen im IT-Umfeld Anforderungen an elektronische Archivsysteme Eröffnungsvortrag auf der Euroforum-Tagung „Digitale Archivierung“ Dr. Ulrich Kampffmeyer PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH Oderfelder Strasse Hamburg © PROJECT CONSULT 2002 Verfahrensdokumentation Struktur (2) © PROJECT CONSULT 2002 Autorenrecht Dr. Ulrich Kampffmeyer © PROJECT CONSULT 2002

39 Rechtsänderungen im IT-Umfeld Anforderungen an elektronische Archivsysteme Eröffnungsvortrag auf der Euroforum-Tagung „Digitale Archivierung“ Dr. Ulrich Kampffmeyer PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH Oderfelder Strasse Hamburg © PROJECT CONSULT 2002 Die Spitze des Eisberges

40 Rechtsänderungen im IT-Umfeld Anforderungen an elektronische Archivsysteme Eröffnungsvortrag auf der Euroforum-Tagung „Digitale Archivierung“ Dr. Ulrich Kampffmeyer PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH Oderfelder Strasse Hamburg © PROJECT CONSULT 2002 Elektronische Archivierung „Die elektronische Archivierung ist das Gedächtnis des Informationszeitalters“ Erkki Liikanen EU-Kommissar „Information Society“

41 Rechtsänderungen im IT-Umfeld Anforderungen an elektronische Archivsysteme Eröffnungsvortrag auf der Euroforum-Tagung „Digitale Archivierung“ Dr. Ulrich Kampffmeyer PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH Oderfelder Strasse Hamburg © PROJECT CONSULT 2002 Fehleinschätzung ?! Große digitale Informationsbestände sind heute bereits nicht mehr erschließbar oder verloren Analysten veröffentlichen Einschätzungen, dass der Markt für elektronische Archivierung zu 80% gesättigt sei...

42 Rechtsänderungen im IT-Umfeld Anforderungen an elektronische Archivsysteme Eröffnungsvortrag auf der Euroforum-Tagung „Digitale Archivierung“ Dr. Ulrich Kampffmeyer PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH Oderfelder Strasse Hamburg © PROJECT CONSULT 2002 Fehleinschätzung ?! Große digitale Informationsbestände sind heute bereits nicht mehr erschließbar oder verloren Analysten veröffentlichen Einschätzungen, dass der Markt für elektronische Archivierung zu 80% gesättigt sei... Falsch, der Abdeckungsgrad ist eher bei 20% Viele singuläre Insellösungen, keine Enterprise-Systeme Ca. 50% der Systeme stehen zur Migration an (nicht mehr vorhandene Produkte oder Anbieter, veraltete Architekturen, etc.) -, Transaktions-, Web-, Content- und andere Archivierungsformen stehen erst am Anfang

43 Rechtsänderungen im IT-Umfeld Anforderungen an elektronische Archivsysteme Eröffnungsvortrag auf der Euroforum-Tagung „Digitale Archivierung“ Dr. Ulrich Kampffmeyer PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH Oderfelder Strasse Hamburg © PROJECT CONSULT 2002 Anforderungen an elektronische Archivierung im eCommerce Transaktionsarchivierung Eingang Ausgang Verarbeitung Zeitstempel / Zeitzonenproblematik Authentifizierung Sprachabhängigkeiten bei virtuellen Dokumenten Angebote auf Websites Informationsnutzung entsprechend Copyright und Urheberrecht Kommunikation, Konsolidierung und Integration mit operativen Systemen

44 Rechtsänderungen im IT-Umfeld Anforderungen an elektronische Archivsysteme Eröffnungsvortrag auf der Euroforum-Tagung „Digitale Archivierung“ Dr. Ulrich Kampffmeyer PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH Oderfelder Strasse Hamburg © PROJECT CONSULT 2002 Anforderungen an elektronische Archivierung im eBusiness Übergreifende Lösungen für B2C, B2B, B2E... Harmonisierung elektronischer Signaturen im internen und externen Gebrauch Mitarbeiter kann gleichzeitig Kunde sein Zeichnungsberechtigung in Abhängigkeit von Position und Rolle Medienbrüche zwischen internem und externem Content Durchgehende Berechtigungen über alle betroffenen Systeme Unified, federated Repositories als Enterprise- Content-Management-Infrastruktur

45 Rechtsänderungen im IT-Umfeld Anforderungen an elektronische Archivsysteme Eröffnungsvortrag auf der Euroforum-Tagung „Digitale Archivierung“ Dr. Ulrich Kampffmeyer PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH Oderfelder Strasse Hamburg © PROJECT CONSULT 2002 Die Zukunft der elektronischen Archivierung Nachgeordnete Dienste Universell einsetzbare Speicherverwaltungssysteme als einheitliche Archiv-Infrastruktur (Enterprise Content Management) Zugriff unabhängig von erzeugender Applikation Enabling und Engines statt „Insellösungen“ Konverter, Lokalisierer, Viewer Standardschnittstellen Einbindung in einheitliche Berechtigungssysteme Neue neutrale Dokumentformate Selbstbeschreibend Einheitliche Metadaten Migrationssicher Plattformunabhängig Sprache, Bewegtbild, dynamischer Content, Meta-Objekte

46 Rechtsänderungen im IT-Umfeld Anforderungen an elektronische Archivsysteme Eröffnungsvortrag auf der Euroforum-Tagung „Digitale Archivierung“ Dr. Ulrich Kampffmeyer PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH Oderfelder Strasse Hamburg © PROJECT CONSULT 2002 Thesen Wir stehen erst am Anfang und nicht am Ende einer Ära zum Thema elektronische Archivierung Elektronische Archivierung ist eine Basistechnologie, die allen Anwendungen gleichförmig zur Verfügung stehen muss Man soll nicht auf den Druck oder die Auslegung der Gesetzgebung warten, da diese der Entwicklung hinterher hinkt Ziel muss sein, das digitale Gedächtnis für die Unternehmen langfristig auslegen und kurzfristig einzuführen

47 Rechtsänderungen im IT-Umfeld Anforderungen an elektronische Archivsysteme Eröffnungsvortrag auf der Euroforum-Tagung „Digitale Archivierung“ Dr. Ulrich Kampffmeyer PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH Oderfelder Strasse Hamburg © PROJECT CONSULT 2002 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! Dr. Ulrich Kampffmeyer WebSite, Newsletter, Informationen...