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Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Gisela Ninnemann - Innenministerium Schleswig-Holstein - August 2004 1 Räumliche Aspekte der Windenergienutzung.

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1 Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Gisela Ninnemann - Innenministerium Schleswig-Holstein - August 2004 1 Räumliche Aspekte der Windenergienutzung in Schleswig-Holstein Rückblick auf ca. 15 Jahre Windenergie in Schleswig-Holstein Gisela Ninnemann Referatsleiterin in der Abteilung Landesplanung Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein

2 Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Gisela Ninnemann - Innenministerium Schleswig-Holstein - August 2004 2 Windenergie in Schleswig-Holstein Errichtung und Betrieb des Growian (große Windkraft-Anlage) 1983 bis 1987 Steuerung Anfang bis Mitte der 90-er Jahre über Einzelgenehmigungsverfahren und für Windparks (drei und mehr Anlagen) über ROV Förderung der Windenergie in Schleswig-Holstein durch das Programm „Erneuerbare Energien – Wind“ und Energieeinspeisegesetz des Bundes von 1990 erhöhen die Wirtschaftlichkeit von Windkraftanlagen derart, dass aus Landessicht systematische Planung erforderlich wird September 1991: Erster gemeinsamer Runderlass (Fachbereiche: Energie, Umwelt und Landesplanung): Grundsätze zur Planung von Windenergieanlagen Beginn / Einstieg

3 Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Gisela Ninnemann - Innenministerium Schleswig-Holstein - August 2004 3 Windenergie in Schleswig-Holstein Grundzüge des Planungserlasses von 1991: Definition der windhöffigen Gebiete (Windgeschwindigkeiten von >5 m bzw. 6,1 m/sec. in 10 bzw. 30 m Höhe) In diesen Gebieten besteht ein Planungserfordernis! Innerhalb von Flächennutzungsplandarstellungen sind Windenergieanlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB zulässig (F-Plan „bescheinigt“ erforderliche Außenbereichs-/ Ortsgebundenheit) Außerhalb der F-Plandarstellung sind Windenergieanlagen nicht privilegiert Abstände, die in der Regel nicht unterschritten werden dürfen (entsprechen im Wesentlichen den heute als Ziele der RO in den Regionalplänen festgelegten Abständen für Windenergieanlagen bis 100 m Gesamthöhe)

4 Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Gisela Ninnemann - Innenministerium Schleswig-Holstein - August 2004 4 Windenergie in Schleswig-Holstein Weiterentwicklung: Anfang bis Mitte der 90-iger Jahre: einsetzen der Diskussion über die Privilegierung von Windenergieanlagen im Außenbereich Juli 1995: Grundlegende Überarbeitung des Planungserlasses von 1991 (ausgehend von Windkraftanlagen bis 100 m Gesamthöhe: Entwicklung von Kriterien für die Ausweisung von Flächen für die Windenergienutzung; Abstandsregeln; Ausgleichsregelungen) Änderung des BauGB 30.07.1996: Einführung der Privilegierung von Windkraftanlagen (Inkrafttreten des Gesetzes per 01.01.97) Änderungsgesetz enthält Übergangsregelungen bis Ende 1998 für die Rückstellung von Baugesuchen, wenn die Windenergienutzung künftig über F-Pläne oder Regionalplanung gesteuert werden soll Aufstellung der Teilfortschreibungen der Regionalpläne (Einleitung der Verfahren Frühjahr 1995 bis Ende 1996; Abschluss der ersten Serie: Juli 1998)

5 Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Gisela Ninnemann - Innenministerium Schleswig-Holstein - August 2004 5 Windenergie in Schleswig-Holstein PlanungsraumAnkündigung der gepl. Fortschreib. Feststellung der Teilfortschreibungen Windenergie Übernahme in die Gesamtplanung I einschl. Helgoland 27.11.199602.07.1998 Amtsbl. S.-H. S. 655 16.07.1998 Amtsbl. S.-H. S. 751 II einschl. Ostsee 30.10.199628.04.1998 Amtsbl. S.-H. S. 358 Bekanntmachung in Kürze geplant III einschl. Ostsee 27.11.199602.07.1998 Amtsbl. S.-H. S. 648 20.12.2000 Amtsbl. S.-H. 2001 S. 49 IV – Dithm. einschl. Nordsee 03.04.199630.10.1997 Amtsbl. S.-H. S. 526 ) Anhörung zur ) Überarbeitung IV – Steinbg.27.11.199628.04.1998 Amtsbl. S.-H. S. 367 ) abgeschlossen ) V – SL-FL, Stadt FL einschl. Ostsee 05.12.1995 / 27.11.1996 30.10.1997 Amtsbl. S.-H. S. 545) 1. Durchgang: V – NF einschl. Nordsee 13.03.199523.03.2997 Amtsbl. S.-H. S. 146 ) 11.10.2002 ) Amtsbl. S.-H. S.747 Neu: V – NF einschl. Nordsee 08.09.199809.07.1999 Amtsbl. S.-H. S. 438)

6 Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Gisela Ninnemann - Innenministerium Schleswig-Holstein - August 2004 6 Windenergie in Schleswig-Holstein Vorgehensweise bei der Aufstellung der Regionalpläne Erarbeitung räumlicher Konzepte durch die Kreise auf der Basis des Planungserlasses vom Juli 1995 Abgleich der Kreiskonzepte mit den landesweiten energiepolitischen Zielen (bis 2010: 25 % des Strombedarfs aus erneuerbaren Energien) Bewertung der Flächen unter naturschutzfachlichen, kulturhistorischen / denkmalpflegerischen, siedlungsstrukturellen und weiteren Gesichtspunkten Konzentration der geplanten Eignungsgebiete auf die relativ konfliktärmsten Räume im Lande Erstellung der Anhörentwürfe für das gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren Durchführung aller sieben Regionalplanverfahren in zwei Jahren

7 Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Gisela Ninnemann - Innenministerium Schleswig-Holstein - August 2004 7 Windenergie in Schleswig-Holstein Inhalt der Regionalplanung (gleiche Grundzüge für alle fünf Planungsräume): Festlegung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung (Doppelfunktion: nach außen lapla Ziel (außerhalb der Eignungsgebiete dürfen keine Windenergieanlage errichtet werden); nach innen lapla Grundsatz mit Steuerungsmöglichkeiten für die gemeindliche Bauleitplanung) Ziele für die Bauleitplanung im Einzelnen ►Möglichkeiten, innerhalb der Eignungsgebiete zu steuern (Höhen, Gestaltung, Standorte in Einzelnen usw.); ►Empfehlung einer maximal zulässigen Gesamthöhe von Anlagen (100 m) als landesplanerischer Grundsatz; ►Gebietsverkleinerungen bei städtebaulicher Begründung, aber keine Verhinderungsplanung; ►Abstandsregelungen des Erlasses von 1995 werden zu Zielen der Raumordnung erhoben Beschreibung besonderer Fallkonstellationen (Tieffluggebiete, Rohstoffsicherungsfragen usw.) Ausnahmeregelungen Bezeichnung von besonders schutzwürdigen Gebieten, in denen selbst die eng begrenzten Ausnahmeregelungen nicht greifen

8 Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Gisela Ninnemann - Innenministerium Schleswig-Holstein - August 2004 8 Windenergie in Schleswig-Holstein Oberziel der Regionalplanung (gleiche Grundzüge für alle fünf Planungsräume): Das landesplanerische Oberziel heißt: Außerhalb der ausgewiesenen Eignungsgebiete dürfen keine Windenergieanlagen, auch keine Einzelanlagen, errichtet werden Zulässigerweise außerhalb der Eignungsgebiete errichtete Anlagen genießen Bestandsschutz damit soll erreicht werden, dass die anderen Räume des Landes langfristig von Windkraftanlagen entlastet werden.

9 Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Gisela Ninnemann - Innenministerium Schleswig-Holstein - August 2004 9 Windenergie in Schleswig-Holstein Ausnahmeregelungen (gleiche Grundzüge für alle fünf Planungsräume): Vor dem Hintergrund des landesplanerischen Oberziels Konzentration der Windkraftanlagen auf die dafür ausgewiesenen Eignungsräume, die die konfliktärmsten Bereiche des Landes darstellen, und Entlastung der nicht als Eignungsräume ausgewiesenen Gebiete von Windkraftanlagen sind die landesplanerischen Ausnahmeregelungen für ein Repowering außerhalb der Eignungsräume sehr eng gefasst (im Einzelnen: s. Folie 15).

10 Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Gisela Ninnemann - Innenministerium Schleswig-Holstein - August 2004 10 Windenergie in Schleswig-Holstein Ausnahmeregelungen (gleiche Grundzüge für alle fünf Planungsräume): Die Ausnahmemöglichkeit greift insbesondere nicht, wenn die Regelabstände (gem. Erlass vom Juli 1995) nicht eingehalten werden und / oder die künftige Siedlungsentwicklung von Gemeinden behindert wird (Einhaltung der Regelabstände des Planungserlasses vom November 2003)

11 Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Gisela Ninnemann - Innenministerium Schleswig-Holstein - August 2004 11 Windenergie in Schleswig-Holstein Repowering und landesplanerische Steuerungsmöglichkeiten Bei Aufstellung der Regionalpläne (1997 – 1998) wurde als Perspektive von einer möglichen Anlagengesamthöhe bis zu 100 m ausgegangen Zusammen mit den als Zielen festgelegten Abstandsvorgaben und den energiepolitischen Zielen wurden so die Eignungsgebiete abgegrenzt Heute sind Anlagenhöhen über 100 m keine Seltenheit mehr Erforderlich wurden deshalb Planungsgrundsätze über angepasste Abstandserfordernisse November 2003: ergänzende Planungsgrundsätze (keine Ziele der RO) für Windkraftanlagen mit mehr als 100 m Gesamthöhe

12 Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Gisela Ninnemann - Innenministerium Schleswig-Holstein - August 2004 12 Windenergie in Schleswig-Holstein Inhalt und Grundzüge der ergänzenden Planungsgrundsätze Darstellung der geltenden Rechtslage - Regionalplanung und Baurecht neue Abstandsempfehlungen für Anlagen mit über 100 m Gesamthöhe Höhenbegrenzungen (Luftfahrt und Vogelzug) Ausgleichsthematik

13 Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Gisela Ninnemann - Innenministerium Schleswig-Holstein - August 2004 13 Windenergie in Schleswig-Holstein Darstellung der geltenden Rechtslage Zulässigkeit von Windkraftanlagen innerhalb der in der Regionalplanung dargestellten Eignungsgebiete Innerhalb der in den Regionalplänen ausgewiesenen Eignungsgebiete sind Windkraftanlagen – unabhängig von ihrer Höhe – auch ohne gemeindliche Bauleitplanung grundsätzlich nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 i. V. m. Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB zulässig. Über die Zulässigkeit der Windkraftanlagen im Einzelnen wird im Rahmen einer immissionsschutzrechtliche Genehmigung oder einer Baugenehmigung entschieden Bereits bei Ausweisung der Windenergieeignungsgebiete abgewogene öffentliche Belange können einem Genehmigungsantrag nicht mehr entgegengehalten werden. Zusätzliche Belange unterhalb der Ebene der Regionalplanung sind jedoch im Genehmigungsverfahren zu prüfen.

14 Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Gisela Ninnemann - Innenministerium Schleswig-Holstein - August 2004 14 Windenergie in Schleswig-Holstein Darstellung der geltenden Rechtslage Zulässigkeit von Windkraftanlagen innerhalb der in der Regionalplanung dargestellten Eignungsgebiete Die Gemeinden können durch Flächennutzungspläne und Bebauungspläne die Windenergienutzung innerhalb der Eignungsräume steuern: ■ Bei Flächennutzungsplänen richtet sich die Genehmigungsfähigkeit von Windkraftanlagen weiterhin nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 i. V. m. Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB ■ Bei Bebauungsplänen sind für die Genehmigungsfähigkeit darüber hinaus die konkreten Festsetzungen des Bebauungsplanes maßgeblich

15 Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Gisela Ninnemann - Innenministerium Schleswig-Holstein - August 2004 15 Windenergie in Schleswig-Holstein Darstellung der geltenden Rechtslage Zulässigkeit von Windkraftanlagen außerhalb der in der Regionalplanung dargestellten Eignungsgebiete Außerhalb der Eignungsgebiete ist die Errichtung neuer Windkraftanlagen unzulässig. Die Regionalpläne enthalten folgende sehr eng begrenzte Ausnahmeregelung: Eine Erneuerung oder Aufrüstung zulässigerweise errichteter Windkraftanlagen ist ausnahmsweise mit den Zielen der Raumordnung vereinbar, wenn die Windkraftanlagen außerhalb der in den Regionalplänen definierten charakteristischen Landschaftsräume stehen, das Orts- und Landschaftsbild durch neue Anlagen nicht wesentlich mehr als bisher beeinträchtigt wird, die bisherige Anschlussleistung von Windfarmen nicht wesentlich erhöht wird, bei Windfarmen (drei und mehr Anlagen) auf eine Reduzierung der Anlagenzahl hingewirkt wirdund das Konzept durch Aufstellung eines Bebauungsplanes gesichert wird. Die Ausnahme gilt nicht, wenn die als Ziele der RO festgelegten Abstände nicht eingehalten werden.

16 Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Gisela Ninnemann - Innenministerium Schleswig-Holstein - August 2004 16 Windenergie in Schleswig-Holstein Darstellung der geltenden Rechtslage Zulässigkeit von Windkraftanlagen - Sonderfälle Zulässigkeit von Windkraftanlagen als Nebenanlagen Windkraftanlagen sind als Nebenanlagen von im Außenbereich privilegierten Betrieben (§ 35 Abs. 1 BauGB) zulässig. Bei Anlagen von mehr als 100 m Höhe kann allerdings regelmäßig davon ausgegangen werden, dass sie wegen ihrer Größe und vor allem Leistung keine Nebenanlagen mehr sind. Zulässigkeit von Windkraftanlagen im Innenbereich Windkraftanlagen sind gewerbliche Anlagen und daher in Gewerbe- oder Industriegebieten oder in Gebieten nach § 34 Abs. 2 BauGB, die einem Gewerbe- oder Industriegebiet entsprechen, grundsätzlich zulässig. Die planungsrechtliche Zulässigkeit bzw. das Gebot des Einfügens ist im Einzelfall zu prüfen.

17 Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Gisela Ninnemann - Innenministerium Schleswig-Holstein - August 2004 17 Windenergie in Schleswig-Holstein Handlungsempfehlungen und Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen mit über 100 m Gesamthöhe Visuelle Wirkung von Windkraftanlagen èWindkraftanlagen nehmen in Abhängigkeit von ihrer Höhe und der Entfernung vom Standpunkt des Betrachters einen bestimmten Teil des Blickfeldes ein und wirken je nach Entfernung und Größe unübersehbar, dominant oder subdominant.

18 Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Gisela Ninnemann - Innenministerium Schleswig-Holstein - August 2004 18 Windenergie in Schleswig-Holstein Handlungsempfehlungen und Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen mit über 100 m Gesamthöhe Landesplanerische Überlegungen zur Abstandsvergrößerung Abstände zu Anlagen mit über 100 m Gesamthöhe sollten so gewählt werden, dass die Windkraftanlagen keinen größeren Teil des Blickfeldes einnehmen, als bisher die 100 m hohen Anlagen. Dies ist gewährleistet, wenn die Abstände, ausgehend von den Abständen zu 100 m hohen Windkraftanlagen, mindestens linear in Abhängigkeit von der Höhe vergrößert werden. Nachbarliches Rücksichtnahmegebot Ableitung eines zusätzlichen Faktors 0,5 unter Bezug auf geltende Rechtssprechung zur optisch erdrückenden Wirkung von Windkraftanlagen bis 100 m Gesamthöhe.

19 Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Gisela Ninnemann - Innenministerium Schleswig-Holstein - August 2004 19 Windenergie in Schleswig-Holstein Handlungsempfehlungen und Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen mit über 100 m Gesamthöhe Neue Abstandsempfehlungen für Windkraftanlagen mit über 100 m Gesamthöhe Abstand zu Einzelhäusern u. Siedlungssplittern: 3,5 x h Blickbindungszone (Vordergrund) Abstand zu ländlichen Siedlungen: 5 x h dominante Ansicht (Mittelzone) Abstand zu städtischen Siedlungen und Erholungsgebieten: 10 x h subdominante Ansicht (Fernzone)

20 Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Gisela Ninnemann - Innenministerium Schleswig-Holstein - August 2004 20 Windenergie in Schleswig-Holstein Handlungsempfehlungen und Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen mit über 100 m Gesamthöhe Zusammenfassung: è Nach geltendem Planungsrecht ist die Errichtung von Windkraftanlagen mit über 100 m Höhe innerhalb der Eignungsgebiete nicht ausgeschlossen. èIn Schleswig-Holstein ist ein Repowering von Windkraftanlagen aus raumordnerischer Sicht zukünftig unter folgenden Rahmenbedingungen innerhalb der Eignungsgebiete möglich: keine generelle Höhenbeschränkung für Windkraftanlagen, neben den geltenden Abstands zielen für Windkraftanlagen bis 100 m Gesamthöhe gibt es neue landesplanerische und städtebauliche Abstands empfehlungen für Windkraftanlagen mit über 100 m Gesamthöhe, allerdings ist keine Ausweitung der bestehenden Eignungsgebiete für die Windenergienutzung geplant

21 Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Gisela Ninnemann - Innenministerium Schleswig-Holstein - August 2004 21 Windenergie in Schleswig-Holstein Gegenüberstellung Ziele und Erreichtes – früher und heute 1989: ca. 1 % des Energieverbrauchs werden durch erneuerbare Energien gedeckt 1992: Ziel des Energiekonzepts der Landesregierung bis 2010 25 % des Bedarfs an elektrischer Energie in SH durch erneuerbare Energien zu decken 2001: Mit einer installierten Leistung von ca. 1.500 MW ist das für 2010 angestrebte Ziel allein durch die Windenergie erreicht 2004: ca. 2.500 Anlagen mit gut 2.000 MW installierter Leistung decken rund 28 % des schleswig-holsteinischen Energiebedarfs

22 Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Gisela Ninnemann - Innenministerium Schleswig-Holstein - August 2004 22 Windenergie in Schleswig-Holstein

23 Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Gisela Ninnemann - Innenministerium Schleswig-Holstein - August 2004 23 Windenergie in Schleswig-Holstein

24 Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Gisela Ninnemann - Innenministerium Schleswig-Holstein - August 2004 24 Windenergie in Schleswig-Holstein Anlagenbestand in den schleswig-holsteinischen Kreisen Stand: 30.06.2004

25 Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Gisela Ninnemann - Innenministerium Schleswig-Holstein - August 2004 25 Windenergie in Schleswig-Holstein Neue Windenergie- anlagen in Schleswig-Holstein 1. Halbjahr 2004

26 Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Gisela Ninnemann - Innenministerium Schleswig-Holstein - August 2004 26 Windenergie in Schleswig-Holstein Tagesgeschäft und Sonderfälle Diskussionen im Zusammenhang mit Repowering-Vorhaben - insbesondere im Hinblick auf die erforderlichen Abstände und die Spielräume der regionalplanerischen Unschärfe Bewertung „kreativer Projekt-Ideen“, mit denen neue Eignungsgebiete für die Windenergienutzung angestrebt werden (z. B. „Modell-Projekte“ für erneuerbare-Energien-Parks) Suche nach Teststandorten onshore, nearshore und offshore offshore-Projekte (Sky 2000, Begleitung der AWZ-Vorhaben und der Raumordnung auf See)


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